Stadt Abenberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Breitbanderschließung, neue Gigabit-Richtlinie

Breitband Förderverfahren - BayGibitR

Der Stadt Abenberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Abenberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungserklärung Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
 

Förderschritt 2: Gemeindeerkundung Bekanntmachung

Die Stadt Abenberg eröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Gemeindeerkundung.
Die Stadt Abenberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich an der Gemeindeerkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung zur Gemeindeerkundung

 

Förderschritt 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Abenberg im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Stadt Abenberg hat im Zeitraum 18.03.2022 bis 29.04.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Abenberg  führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 17.04.2023 um 12:00 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:

Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte vorl. Erschließungsgebiet
Anlage 1 Wertungsvorgehen
Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke
Muster Kooperationsvertrag
Verpflichtungserklärung Geodaten
Nutzungsbedingungen Geodaten

Die Frist zur Abgabe der Angebote wird bis zum 2. Mai 2023 verlängert