Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 330 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer B: 330 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H
Hundesteuer
- 1. Hund jährlich: 50,00 €
- 2. Hund jährlich: 60,00 €
- 3. Hund jährlich: 70,00 Euro
- jeder weitere Hund jährlich: 70,00 €
- Listenhund: 500,00 Euro
An- und Abmeldeformular zur Hundesteuer
Satzung zur Hundesteuererhebung
Wassergebühren ab dem 01.01.2024
- Wassergebühren: 1,45 €/m³ zzgl. MwSt.
- Bauwasser: 8,00 € /monatlich
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
- bis 2,5 m³/h: 72,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
- bis 6 m³/h: 172,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
- bis 10 m³/h: 272,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
- über 10 m³/h: 372,00 €/Jahr zzgl. MwSt.
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer (7%) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Die Verwaltungskostenpauschale für Zwischenzähler oder ähnliches beträgt 10,00 € jährlich.
Die Ortsteile Bechhofen, Kleinabenberg, Kapsdorf und Ebersbach werden von der Heidenberggruppe mit Wasser beliefert. Die Ortsteile Obersteinbach, Beerbach, Dürrenmungenau und Wassermungenau werden von der Reckenberggruppe mit Wasser beliefert.
Kanalgebühren ab 01.01.2024
Abenberg und die Ortsteile Kleinabenberg, Obersteinbach, Dürrenmungenau, Ebersbach und Kapsdorf
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
- bis 2,5 m³/h: 96,00 €
- bis 6 m³/h: 144,00 €
- über 6 m³/h: 192,00 €
Einleitungsgebühr: 2,48 €/m³
Bechhofen
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
- bis 2,5 m³/h: 96,00 €
- bis 6 m³/h: 144,00 €
- über 6 m³/h: 192,00 €
Einleitungsgebühr: 1,08 €/m³
Beerbach
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
- bis 2,5 m³/h: 96,00 €
- bis 6 m³/h: 144,00 €
- über 6 m³/h: 192,00 €
Einleitungsgebühr: 1,26 €/m³
Wassermungenau
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
- bis 2,5 m³/h: 96,00 €
- bis 6 m³/h: 144,00 €
- über 6 m³/h: 192,00 €
Einleitungsgebühr: 1,26 €/m³