Stadt Abenberg

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Bundestagswahl am 23.02.2025

Wir bitten um Beachtung:

Die Erteilung von Wahlscheinen ist nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der wahlrechtlichen Beschwerdefrist möglich. Erst dann kann auch mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Für Druck und Auslieferung der Stimmzettel über die Kreiswahlleiter an die Gemeinden werden zudem mehrere Tage benötigt. Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst etwa 2 bis 3 Wochen vor dem Wahltag (etwa Kalenderwoche 7) an die Wahlberechtigten verschickt und ausgehändigt werden.

 

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am Sonntag den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Für die Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen und es gibt einen Stimmzettel.
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl).

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Abenberg eingetragen ist, erhält bis spätestens zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag, in diesem Fall dem 2. Februar, eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt. Mit dieser Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, im angegebenen Wahllokal zu wählen oder Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Briefwahlunterlagen werden von uns versendet, sobald uns die gedruckten Stimmzettel vorliegen, was vermutlich ebenfalls Anfang Februar der Fall sein wird.

Die Wahllokale zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet der Stadt Abenberg ist in 5 Urnenwahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 70 Wahlhelfer.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht steht zudem dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html. Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Abenberg gerne telefonisch unter der 09178 9880-54 oder per E-Mail an wahlamt(@)stadt-abenberg.de zur Verfügung.