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Stadt Abenberg (Druckversion)

Breitbandausbau 2. Förderverfahren

2. Förderverfahren

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09.07.2014

Ansprechpartner:
Herr Friedrich Siemandel
Stadt Abenberg
Stillaplatz 1
91183 Abenberg
Tel.: 09178 9880-40
Fax.: 09178 9880-80
E-mail schreiben

 

Modul 1: Bestandsaufnahme der Markterkundung

Markterkundung Karte

Abenberg Tabelle

 

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Markterkundung-Bekanntmachung

 

Modul 3: Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Markterkundung-Ergebnis

Ist-Versorgung FP2

 

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Bekanntmachung Auswahlverfahren - Abenberg einstufig

Anlage zur Ausschreibung Punkt 3a_100_10

Anlage 1 - Wertungsvorgehen Abenberg FP2

Muster - Wirtschaftlichkeitslücke

Muster - Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise

Muster - Breitbandausbauvertrag

Vorläufiges Erschließungsgebiet FP2

Vorläufiges Erschließungsgebiet FP2 Detail

 

Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren

Veröffentlichung: 29.03.2019

Bekanntmachung Ergebnis Auswahlverfahren-Abenberg

 

Modul 6: Übergabe des Förderbescheides

Am 28.07.2020 wurde an die 1. Bürgermeisterin Susanne König vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker der Förderbescheid für den Breitbandausbau übergeben.
Dank des Förderprogrammes erhält die Stadt Abenberg vom Land Bayern 161.023 Euro (80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 201.279 Euro) für den Breitbandausbau.

Der Eigenanteil der Stadt Abenberg liegt bei 40.256 Euro.


Modul 7: Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag mit dem Netzanbieter Telekom Deutschland GmbH wurde von der Stadt Abenberg am 28.09.2021 unterzeichnet.

Abenberg-Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

 

 

Die in der Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)- unter Punkt 7 genannte Frist wird bis zum 14.07.2017 verlängert.

 

 

http://www.abenberg.de//de/wirtschaft/breitbandausbau-2-foerderverfahren