An- und Abmeldeformular zur Hundesteuer
Satzung zur Hundesteuererhebung
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer (7%) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Die Verwaltungskostenpauschale für Zwischenzähler oder ähnliches beträgt 10,00 € jährlich.
Die Ortsteile Bechhofen, Kleinabenberg, Kapsdorf und Ebersbach werden von der Heidenberggruppe mit Wasser beliefert. Die Ortsteile Obersteinbach, Beerbach, Dürrenmungenau und Wassermungenau werden von der Reckenberggruppe mit Wasser beliefert.
Abenberg und die Ortsteile Kleinabenberg, Obersteinbach, Dürrenmungenau, Ebersbach und Kapsdorf
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
Einleitungsgebühr: 2,48 €/m³
Bechhofen
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
Einleitungsgebühr: 1,08 €/m³
Wassermungenau und Beerbach
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
Einleitungsgebühr: 1,30 €/m³