
Informationen über Zwischenzähler für Stall- und Gartenzwecke
Seit 01.01.2004 besteht die Möglichkeit bei der Abwasserabrechnung nicht in die Entwässerungsanlage eingeleitete Wassermengen über Zwischenzähler zu erfassen und bei der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung in Abzug zu bringen.
Der Einbau eines Zwischenzählers ist auf eigene Kosten durch eine Fachfirma des Gas-, Wasser- und Installationshandwerks durchführen zu lassen. Die Verplombung der Zähler erfolgt durch die Stadt Abenberg. Für die Abrechnung von Zwischenzählern ist nach der Satzung eine pauschale Jahresgebühr von 5,00 € pro Zähler zu entrichten.
Der Zählerstand ist der Stadt Abenberg unaufgefordert zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres innerhalb von 10 Tagen per Telefon oder schriftlich mitzuteilen. Bitte halten Sie diesen Termin in Ihrem eigenen Interesse ein, da sonst kein Abzug bei der Jahresendabrechnung gewährt werden kann.
Sollten Sie einen Zwischenzähler einbauen lassen, so bitten wir Sie vorab einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Abenberg, Herrn Büchler zu stellen.
Meldung der Eigengewinnungsanlagen (Zisternen und Hausbrunnen) gegenüber der Stadt Abenberg
Seit 01.01.2004 müssen bei der Stadt Abenberg Wassereigengewinnungsanlagen wie Zisternen und Hausbrunnen gemeldet werden, wenn das hierüber bezogene Wasser in die Entwässerungsanlage über Toilettenspülungen, Waschmaschinen etc. eingeleitet wird.
Unterlassen dies die Grundstückseigentümer, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße in entsprechender Höhe geahndet.
Im Eigeninteresse sollten sich die Hauseigentümer unaufgefordert bei der Stadt Abenberg, Herrn Büchler telefonisch oder schriftlich melden, um die Eigengewinnungsanlage anzumelden.
Dem Jahresfrischwasserverbrauch muss nach § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung die aus Eigengewinnungsanlagen (z.B. Zisternen, Brunnen usw.) oder sonstigen Anlagen zugeführte Wassermenge hinzugerechnet werden. Die Wassermengen werden mittels eines Zwischenzählers erfasst und mit den jeweiligen Einleitungsgebühren je m³ Abwasser berechnet.
Der Einbau eines Zwischenzählers ist auf eigene Kosten durch eine Fachfirma des Gas-, Wasser- und Installationshandwerks durchführen zu lassen. Die Verplombung der Zähler erfolgt durch die Stadt Abenberg. Für die Abrechnung von Zwischenzählern ist nach der Satzung eine pauschale Jahresgebühr von 5,00 € pro Zähler zu entrichten.
Der Eigentümer und der Installationsbetrieb sind dafür verantwortlich, dass die Zwischenzähler so eingebaut werden, dass nur Wasser über den Zähler erfasst wird, welches in die Abwasseranlage gelangt. Wasser das z.B. für die Gartenbewässerung genutzt wird, darf nicht über den Zwischenzähler laufen.
Der Zählerstand ist der Stadt Abenberg unaufgefordert zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres innerhalb von 10 Tagen per Telefon oder schriftlich mitzuteilen.
Sollten Sie einen Zwischenzähler einbauen lassen, so bitten wir Sie vorab einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Abenberg, Herrn Büchler zu stellen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Büchler zur Verfügung:
Stadt Abenberg
Markus Büchler
Stillaplatz 1
91183 Abenberg
Tel: 09178-988061
Fax: 09178-988080
email: buechler@stadt-abenberg.de
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